Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Bednara | CMS GmbH & Co.KG Stand: 08.2007 In Anlehnung an die Empfehlungen des
-Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK),
-des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA) und
-des Verbandes der Importeure von Kraftfahrzeugen (VDIK)
I. Vertragsabschluss/ Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers - Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
- Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
II. Preise
- Der Preis der Kraftfahrzeuge und die erbrachten Leistungen verstehen sich soweit nichts anderes vermerkt worden ist, inklusive der gültigen Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe.
- Bei Preiserhöhungen der Lieferanten oder Erhöhungen von über 2,5%, die nach Vertragsabschluss eintreten, kann der Verkäufer ersatzlos vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei Übernahme der Mehrkosten kann der Käufer auf Erfüllung des Vertrages bestehen.
- Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen.
III. Zahlung
- Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Im Falle einer Banküberweisung muss der überweisende Betrag spätestens am Tag der Fahrzeugübergabe auf unserem Konto eingegangen sein. Die Zahlung durch bestätigten Landeszentralbankscheck („LZB-Scheck“ – in jedem Bankinstitut erhältlich)) ist jederzeit möglich.
- Im Falle der Inanspruchnahme einer attraktiven Finanzierung oder des günstigen Leasings erfolgt die Zahlungsabwicklung direkt mit unserem betreffenden Finanzierungs- und/oder Leasing-Kooperationspartner.
- Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
- Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
- Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 6 Wochen Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. - Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
- Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen (z.B. Starke Nachfrage/Ausverkauf, Exportstopp, Kontingentierungen, Organisatorische Störungen, etc.). Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
- Konstruktions- und/oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderung des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Hierdurch entstehende Preisanpassungen werden dem Käufer berechnet. EU-Fahrzeuge, Re-Importfahrzeuge oder Importfahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung abweichen. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
- Bei Einschaltung eines Transporteurs/Spediteurs für die Verbringung von Fahrzeugen, von Teilen und/oder von Zubehör, gehen die hierfür anfallenden Kosten zu Lasten des Interessenten. Mit Übergabe der Fahrzeuge, der Teile und/oder des Zubehörs an einen Transporteur/Spediteur, haftet dieser für Beschädigungen oder Untergang der Fahrzeuge, der Teile und/oder des Zubehörs beim Transport.
V. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
- Bei Verträgen welche durch ein Fernkommunikationsmittel (z.B. Internet, Telefax, e-Mail, Telefon) zustandegekommen sind gilt, dass der Käufer seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen kann. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Bednara | CMS GmbH & Co.KG, Am Hackenbeck 4, D-44388 Dortmund
- Das in einem Vermittlungs- und Beschaffungsauftrag beschriebene neue Fahrzeug ist ein speziell nach den vom Auftraggeber gewünschten Spezifikationen zu beschaffendes Fahrzeug, wodurch das Widerrufsrecht hierbei ausgenommen ist. Das Widerrufsrecht ist auch ausgenommen bei Fahrzeugen, die von uns speziell für den Kunden beschafft werden.
VI. Abnahme
- Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 5 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Bleibt der Käufer über das Setzen einer Nachfrist nach Ablauf von weiteren 5 Tagen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
- Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. - Zur Anmeldung des Fahrzeuges durch den Käufer ist es möglich, dass Bednara | CMS GmbH & Co.KG den Kraftfahrzeugbrief vorab dem Käufer aushändigt. Durch die Übertragung des Kraftfahrzeugbriefes erfolgt keine Übertragung des Eigentums an dem betreffenden Fahrzeug. Erst mit der endgültigen Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer und mit Bezahlung des Kaufpreises wird der Eigentumsvorbehalt gelöscht.
- Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme des Kaufgegenstandes ansetzen kann. Somit wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
- Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
VIII. Sachmangel
- Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei Neuwagen in zwei Jahren ab Auslieferung bzw. Übergabe des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt für Nutzfahrzeuge eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei Gebraucht-Fahrzeugen beträgt die Sachmangelhaftung 1 Jahr. Ausgeschlossen ist die Sachmangelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei arglistigen Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Garantiezusagen des betreffenden Fahrzeugherstellers oder von Dritten bleiben unberührt. Weitere Einzelheiten bei Neu-Fahrzeugen, Kurzzeit-Zulassungen oder Tages-Zulassungen oder Gebraucht-Fahrzeugen werden im Kaufvertrag geregelt. Insbesondere bei Fahrzeugen mit Kurzzeit-Zulassung oder Tages-Zulassung besteht je nach Datum der Erstzulassung die verbleibende Herstellergarantie. Die Fahrzeuggarantie kann über die Ablauffrist der Herstellergarantie optional ersetzt werden durch eine Baugruppengarantie und das für mehrere Jahre.
- Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/ Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/ Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. e.)Gewährleistungs- bzw. Mängelbeseitigungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass der Käufer einen offensichtlichen Fehler nicht binnen einer Woche, einen verdeckten Fehler nicht innerhalb einer Woche seiner Entdeckung angezeigt hat oder hat aufnehmen lassen oder der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben, oder der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar für die Betreuung nicht anerkannt war, unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller/ Importeur nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller/ Importeur nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. f.) Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. - Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
IX. Haftung
- Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Das gleiche gilt für Schäden die durch einen Mangel verursacht worden sind. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
- Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt die etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
- Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV geregelt.
- Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
- Bednara | CMS GmbH & Co.KG haftet nicht für Schäden, die durch verfälschte oder gekürzte Datenbankinhalte entstehen oder für Schäden die durch den Missbrauch der auf der Website übermittelten Daten entstehen. Daten die durch die Bereitstellung von verlinkten Seiten zur Verfügung stehen, sind in dieser Nicht-Haftung mit eingeschlossen. Weiterhin übernimmt Bednara | CMS GmbH & Co.KG keine Haftung oder Verantwortung für die Verfügbarkeit des Dienstes durch Ausfälle des Internets oder Teilen davon oder des Servers sowie bei Wartungsarbeiten oder Weiterentwicklungen der Website.
X. Gerichtsstand / Sonstige Regelungen
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
- Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden oder auch nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
- Bei Kaufvertragsabschluss gilt jeweils die dem Kaufvertrag beigefügte gedruckte Version der AGB.
- Sollte eine der Bedingungen oder Teile hiervon nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Wirksamkeit der anderen Bedingungen oder der anderen Teile der Bedingungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt dann die gesetzliche Regelung, die dieser am ehesten entspricht.
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